Zu Karl Bloch und seiner Kunsthandlung ließen sich keine größeren Entschädigungsvorgänge oder anderes umfassendes Aktenmaterial ermitteln. Die wichtigste Quelle war daher eine Akte zu Karoline Bloch, der Witwe Karl Blochs, welche nach Kriegsende eine Witwenrente nach dem Entschädigungsgesetz beantragte. In dieser Akte wird auch die Kunsthändlertätigkeit Karl Blochs und dessen Einkommen thematisiert. Da das Finanzamt die erforderlichen Unterlagen nicht mehr liefern konnte, wurde im Rahmen des Nachkriegsverfahrens eine Anfrage an Herrn Hartmann Antiquitätenhändler, Mainz, Ritterstraße b. Kominsky (sic!)“ gestellt, in welcher um Auskunft zum Umfang und Einkommen der Kunsthandlung Bloch gebeten wird. Joseph Hartmann (senior) antwortete darauf: „Herr Bloch hat mit mir in Geschäftsverbindung gestanden u. hat nach meiner Schätzung nach, ein Jahres Einkommen von ca. 6.000 RM gehabt.“ Dass der Umfang seines Geschäfts so viel Geld einbrachte, dass Karl Bloch seine Familie gut versorgen konnte, bestätigt auch Gisbert Watrin, welcher ehemals die Steuererklärung für die Familie Blochanfertigte. 1934 musste Karl Bloch das Geschäft liquidieren.
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