Das die Handzeichnung Jan de Beyers als höchstwahrscheinlich verfolgungsbedingter Verkauf eingestuft wurde, obwohl der letzte Eigentumsnachweis Levis an der Handzeichnung fast zwanzig Jahre vor dem eigentlichen Verkauf liegt, scheint vielleicht überraschend. In Anbetracht der schwierigen Quellenlagen kann sich hier jedoch auf den sogenannten Anscheinsbeweis berufen werden. Dabei stellt sich die Frage, welcher Geschehensablauf für den vorliegenden Fall als „typisch“ angesehen werden muss und ob sich Beweise finden lassen, die gegen diesen typischen Geschehensablauf sprechen.
Bei allem was wir über die Sammlung Siegmund Levis herausfinden konnten, muss davon ausgegangen werden, dass er Kunst sammelte und diese behielt, statt sie wie andere Sammler immer wieder abzustoßen und seine Sammlung zu verändern. Seine Sammlung scheint bis zur verfolgungsbedingten Auflösung also „statisch“ gewesen zu sein. Es erscheint daher auch unwahrscheinlich, dass Jan de Beyers Handzeichnung schon vor 1937 die Sammlung verlassen hat. Sehr wahrscheinlich verblieb das Blatt in der Sammlung Levis bis er seine Sammlung verfolgungsbedingt auflösen musste.
Über einen ähnlichen Fall entscheid im Jahr 2021 die Beratende Kommission NS-Raubgut: Empfehlung der Beratenden Kommission NS-Raubgut in der Sache Erben nach Heinrich Rieger ./. Stadt Köln, 8.2.2021. URL: https://www.beratende-kommission.de/de/empfehlungen
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