Am 30. Januar 1933 wird Hitler zum Reichskanzler ernannt. In kürzester Zeit gelingt es den Nationalsozialisten, den Rechtsstaat auszuschalten und eine Diktatur zu etablieren. Juden und politische Gegner sind Terror und Willkür ausgeliefert, auch in Rheinland-Pfalz. Noch im selben Jahr erfolgen erste Auswanderungen in die europäischen Nachbarländer.
Mit dem so genannten „Arierparagraphen“ des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wird bestimmt, dass Beamte nichtarischer Abstammung in den Ruhestand zu versetzen seien. Weitere Verordnungen beziehen auch Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst mit ein.
Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbietet fortan die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes. Dennoch geschlossene Ehen werden für nichtig erklärt, die Ehegatten können mit Zuchthaus bestraft werden. Die neuen Gesetze führen zu einer zweiten Auswanderungswelle.
1935 - Nürnberger Rassegesetze, Arisierungen
Durch die antisemitische Politik der Nationalsozialisten sowie gewalttätige Übergriffe durch nichtjüdische Mitbürger werden Familien wie die jüdische Familie Rollmann aus Trier zur Flucht gezwungen. Sie verliert damit das Eigentum an ihrer Schuhfabrik, die unter der Marke „Romika“ produziert. Ab 1938 wird mit der Verordnung zur Anmeldung jüdischen Vermögens die Grundlage für die umfassende Enteignung allen jüdischen Eigentums gelegt. Die Eigentümerfamilie hat nach Ende des Zweiten Weltkriegs keinen Erfolg mit einem angestrengten Restitutionsverfahren.
Im April erfolgt ein Erlass an die Professoren aller deutschen Universitäten, wonach jüdische Studierende vom Ablegen der Doktorexamina ausgeschlossen werden. Bereits eröffnete Promotionsverfahren und ausländische Studierende sind nicht davon betroffen. Sogenannten Mischlingen wird die Promotion zwar nicht verwehrt, aber ihnen werden zahlreiche Hindernisse in den Weg gelegt.
Bei den Pogromen vom 9./10. November zünden SA und SS Synagogen an. Schaufenster von jüdischen Geschäften werden zertrümmert, Wohnungen jüdischer Bürger demoliert und ihre Bewohner misshandelt. Zahlreiche Menschen sterben in dieser Terrornacht.
Am 10. November verschleppen die deutschen Behörden mehr als 30.000 männliche Juden in Konzentrationslager. Dieser Terror und die zunehmende Entrechtung, die Enteignungen und Zwangsarisierungen sollen die Juden zur Auswanderung zwingen.
Am 22. Oktober ordnen der Gauleiter der Saarpfalz, Josef Bürckel, und sein Amtskollege in Baden, Robert Wagner, die Ausweisung aller Juden aus der Pfalz, dem Saarland und Baden an. 825 Jüdinnen und Juden aus der Pfalz werden in ihren Wohnungen verhaftet, zunächst nach Ludwigshafen verbracht und in das Internierungslager Gurs am Rande der Pyrenäen deportiert.
Im März 1942 erfolgen die großen Deportationen aus den Städten und Regionen von Koblenz und Mainz. Von Mainz aus fährt ein Sonderzug der Reichsbahn über Darmstadt ins Ghetto Piaski bei Lublin. In Trier haben die Deportationen bereits im Oktober 1941 begonnen.
Bei Kriegsende liegen die Städte in Trümmern. Synagogen und Gemeinderäume, die noch nicht zerstört oder zweckentfremdet sind, werden nun ebenfalls durch die verheerenden Bombenangriffe vernichtet. In Koblenz bleibt die ehemalige Synagoge im Bürresheimer Hof durch ihre Umnutzung als städtisches Wirtschafts- und Ernährungsamt während der Novemberpogrome unbeschädigt. Sie wird erst durch die Bombenangriffe 1944 zerstört.
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