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7.6 - Mit Brief und Siegel

Erzbischof Adalbert (reg. 1111-1137) verleiht den Mainzer Bürgern Freiheiten im Gerichts- und Steuerwesen. Damit ist erstmals das Recht der bürgerlichen Siegelführung gegeben. Dieses Recht symbolisiert die Emanzipation der Bürger gegenüber ihrem erzbischöflichen Stadtherrn, indem sie sich als eigene Rechtsgemeinschaft darstellen. Als eines der ältesten Stadtsiegel überhaupt zeigt das erste Mainzer Siegel den Heiligen Martin als Patron der Stadt inmitten von Mauern und Türmen. Die Umschrift preist die Stadt als „Aurea Magontia“ und als „besondere Tochter der römischen Kirche“.

Spätere gotische Siegel zeigen die einzigartige Darstellung des schlafenden und von der Mantelteilung träumenden Martin sowie erstmals das Mainzer Doppelrad, das von nun an das Stadtwappen darstellt.

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